Kostenlose Nachhilfe/ Lernfördeurng (BuT)
Die Kosten für die therapeutische Lernförderung können bei Leistungsanspruch durch das öffentliche Bildung- und Teilhabepaket (BuT) übernommen werden.
Hier helfen wir kostenlos bei der Antragstellung und der Kommunikation mit Behörden, Lehrern und Ämtern. So können die notwendigen Antragsunterlagen direkt bei uns vor Ort mitgenommen oder gemeinsam mit uns ausgefüllt werden. Bei Bedarf übernehmen wir stellvertretend für die Familien die komplette Antragsstellung (hierfür muss unsere Vollmacht ausgefüllt werden) und unterstützen auch bei Widersprüchen im Fall von Ablehnungsbescheiden. Sobald uns ein korrekt ausgefüllter Antrag und ein BuT-Nachweis vorliegt, beginnen wir mit der Lernförderung.
Leistungsberechtigt nach BuT sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach § 2 AsylbLG, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. In Deutschland sind dies derzeit rund 2,5 Millionen Mädchen und Jungen.
Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit – hier liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.
Hier Anträge und Informationen als PDF-Download: